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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den
Verkauf von Beförderungsleistungen (wie
Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und
Pauschalreisen und deren Vermittlung
als auch die Veranstaltung von eigenen
Reisen (laut unseren Katalogen oder
individueller Ausarbeitung). Als
Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei
Buchung und Buchungsbestätigung) können
wir für Mängel in der Ausführung des
Fluges oder der Reise keinerlei Haftung
übernehmen. Diese richten sich nach den
jeweiligen Bedingungen der
Fluggesellschaft oder des
Reiseveranstalters. In sämtlichen
Fällen gelten doch zumindest auch die
Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13,
14, 15 und 16 unserer unten stehenden
Geschäftsbedingungen. Ausnahmen
betreffen alle Leistungen und Reisen,
bei denen wir als Vermittler tätig
werden. Hier gelten die jeweiligen
Geschäfts- und Reisebedingungen des von
uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers.
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, ist Inhalt des Vertrages
der folgende: |
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Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde
dem Reisebüro den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsver-pflichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme
durch das Reisebüro zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die
Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von dem Reisebüro
vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden sind. Der geänderte
Vertrag kommt nur dann zustande, wenn
Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr
Einverständnis erklären. Bitte beachten
Sie, dass Sie mit einer Streichung der
Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich
in diesem Fall nicht melden
(schriftlich, mündlich oder
fernmündlich).
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2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils
gültigen Prospekts und aus den Angaben
in unserer Reisebestätigung. Die in dem
Prospekt enthaltenen Angaben sind für
uns bindend. Wir behalten uns aber
ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Kunde vor
Buchung selbstverständlich informiert
wird. |
3.
Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem
Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, können
wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnliche ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir
sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglichen vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis zu pauschalieren:
a)
Flugpauschalreisen mit
Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25%
des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35%
des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50%
des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60%
des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b)
Flugpauschalreisen mit
Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 35%
des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 45%
des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der
Reise 80% des Reisepreises.
c)
Ferienwohnungen, -häuser/Appartements,
auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des
Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50%
des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80%
des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d)
Mietwagen / NurFlugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag
des Reiseantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der
Reise 80% des Mietpreises;
- bei NurFlugstrecken im Linienverkehr
€ 60,00 Bearbeitungsgebühr pro Person.
3.4. Bei
einigen Sonderterminen und Zielen
können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei
speziellen Sonderreisen für Einzel- und
Gruppenreisen. Die abweichenden
Rücktritts- und Stornierungskosten
werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem
Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die von uns
geforderte Pauschale.
3.6.
Umbuchungen (z.B. Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Beförderung, der
Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich
nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten
Fristen möglich. Hierfür werden
pauschal € 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 35,- pro Person )
berechnet.
3.7.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach
Ablauf der 30 Tage eingehen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff.
3 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen
Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor
Reiseantritt als auch nach Reiseantritt
nicht möglich sind.
3.8. Bis
zu Reisebeginn kann der Kunde
verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Vertrag eintritt. Wir können dem
Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,
so haftet er und der Kunde uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.9.
Für kostenlose Umbuchungen und
Stornierungen auf Kulanz können
Bearbeitungsgebühren in Höhe von bis zu
€ 25.- pro Person anfallen. Für
Gruppenbuchungen wird eine
Bearbeitungspauschale vereinbart.
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4. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen
Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen
Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
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5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
5.3. Wir
sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
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6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem
Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu
ändern.
6.1. Erhöhen sich die
Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten
Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber uns erhöht,
so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der
Wechselkurse kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarte Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung haben wir
den Reisenden unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. |
7. Zahlung und Aushändigung der
Reiseunterlagen
7.1. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen
werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens vier Wochen
vor Reiseantritt bei uns eingehend
fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor
Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen
Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist,
werden wir Ihnen die Voucher per Fax
zusenden. Mehrkosten durch besondere
Versandformen (Einschreiben, Nachnahme,
Kurierdienste, Hinterlegungen etc.)
sind vom Kunden zu tragen.
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8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor
Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den
Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf
den vollen Reisepreis, wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangen, einschließlich der von
unseren Leistungs-trägern gutgebrachten
Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen
unsere Rücktrittserklärung unverzüglich
zu und erstatten Ihnen den bis dahin
eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass für uns im Falle
der Durchführung der Reise die
entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Wird die Reise aus diesen
Gründen abgesagt, erhält der Reisende
den eingezahlten Reisepreis umgehend
zurück. |
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen
angegebenen Reiseleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziffer 2 vor
Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben und die
ordnungsgemäße Erbrin-gung der
vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der
mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder
zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so
erbringen wir insoweit Fremdleistungen,
sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweisen. Wir
haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der
Reisende ausführlich hinzuweisen ist
und die ihm auf Wunsch zugänglich zu
machen sind. |
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der Wert der
Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde.
Eine Minderung tritt nicht ein, soweit
es der Reisende schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb der angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Rei-severtrag - in seinem eigenen
Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines
Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn eine
Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den
auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einen Umstand, den der
Reiseveranstal-ter nicht zu vertreten
hat. |
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir bei Sachschäden bis € 4.100,00;
übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für
Sachschaden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden und die in
der Reisebeschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden. |
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
um eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere
verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung
zu informieren. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel nicht
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. |
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie
verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/
Weiterflug durch die Fluggesellschaft
bestätigen zu lassen. Für Nachteile,
die durch eine Nichtbeachtung dieser
Maßnahme entstehen, können wir nicht
haftbar gemacht werden. Bei
Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die
örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie
sollten sich aber mindestens 4 Tage vor
dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmal
von Ihrer Reiseleitung bestätigen
lassen. |
14. Ausschluss von Anspruch und
Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen
Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen,
dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile
möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des
Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe
seitens des Veranstalters respektive
des Selbsteinschreiten des Reisenden
zur Mängelabhilfe, Minderung des
Reisepreises, Schadensersatz und
Kündigung) verjähren im Gefolge der
gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2
BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem
auf den Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist auf
einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt
der nächste Werktag als Fristende. |
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der
Kunde über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheits-vorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei
wird voraus-gesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist und keine anderen
besonderen Verhältnisse gegeben sind.
Andere Umstände können hierbei in der
Person des Reisenden nicht
berücksichtigt werden, außer sie wurden
uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt
sind.
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16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages und
dieser Geschäftsbedingungen haben nicht
die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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