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Einreisebestimmungen
(für dt.
Staatsangehörige)
Deutsche
Staatsangehörige benötigen für die
Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90
Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss
eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar
gekauft werden.
Bei der
Ausreise muss bei einem Aufenthalt ab 30
Tage Aufenthalt bis 3 Monate: 300,-- RD§
(ca. 9 EUR), 3 Monate bis 9 Monate 500,--
RD$ (ca. 15 EUR), bis 1 Jahr 2.000,-- RD$
(ca. 60 EUR), usw.. gezahlt werden.
Die
Einreise kann mit dem Reisepass erfolgen,
der noch mindestens 3 Monate gültig sein
muss. Nur in Einzelfällen wird die -der
Gesetzeslage widersprechende- Einreise
lediglich mit Personalausweises geduldet.
Ein gültiger Reisepass sollte daher immer
mitgeführt werden.
Kinderausweis: Bei der Einreise werden
Kinderausweise anerkannt. Ab dem 3.
Lebensjahr muss der Kinderausweis mit
einem Lichtbild versehen sein, nach dem
16. Lebensjahr ist ein Reisepass
erforderlich.
Für die
Einreise sind keine Impfungen
vorgeschrieben.
Bei der
Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe
von 20,-- US-Dollar zu bezahlen. Einige
Fluggesellschaften haben diese Steuer
bereits in ihrem Flugpreis enthalten.
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt
hiervon vorher unterrichtet wird.
Auskunft zu Einreisebestimmungen gibt die
Botschaft der Dominikanischen Republik,
Dessauer Str. 28-29, 109 63 Berlin, Tel.:
(030) 257 5776-0, Fax: (030) 2575776-1.
E-Mail:embajadomal@t-online.de
Medizinische
Hinweise finden Sie hier >
Stand: 13.09.07 Quelle Auswärtiges Amt
Bürger von Argentinien, Chile, Ecuador,
Island, Israel, Japan, Peru, Südkorea,
Uruguay und Staatsbürger des Fürstentums
von Liechtenstein können für ein Maximum
von 60 Tagen mit einem gültigen Pass
bleiben, ohne Visum oder eine
Touristenkarte zu kaufen.
Bürger deren Länder verzeichnet sind,
können für ein Maximum von 90 Tagen mit
einer touristischen Karte bleiben, die US$
10 kostet und am Flughafen bei Ankunft
gekauft werden kann. Diese Länder sind:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda,
Aruba, Australien, Österreich, Bahamas,
Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien,
Kanada, Kroatien, Curaçao, Die
Tschechoslowakei, Dänemark, Dominica,
England (tragen britische Pässe mit der
folgenden Beschreibung auf ihrer Abdeckung:
Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und von Nordirland, oder Jersey oder
Guernsey), Finnland, Frankreich und ihrer
Überseeabteilungen (Guadeloupe, Guyana,
Martinique), Deutschland, Griechenland,
Holland, Ungarn, Irland, Italien, Jamaika,
Luxemburg, Mexiko, Monaco, Norwegen,
Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien,
Rußland, Slowenien, Spanien, Str. Kitts,
Str. Lucia, Str. Marino, Str. Martin, Str.
Vincent und die Grenadinen, Suriname,
Schweden, Die Schweiz, Trinidad und
Tobago, Türks und Caicos Inseln, Vereinigte
Staaten (einschließlich Puerto Rico; U.S.
Jungferninseln: Str. Thomas, Str. Croix,
Str. John und Hawaii), Venezuela,
Jugoslawien und alle zugelassenen Bewohner
von Kanada, die Staaten von Amerika,
Venezuela und aus den Mitgliedsländern des
europäischen Anschlusses, unabhängig von
ihre Nationalität, tragen gültige Pässe.
Argentinien, Belice, Costa-Rica, Kolumbien,
Chile, Ecuador, Guatemala, Honduras,
Israel, Japón, Korea, México, Nicaragua,
Panama, Peru und Uruguay. Die Bürger,
welche die amtlichen oder diplomatischen
Pässe tragen, können ohne Visum oder
Touristenkarte hereinkommen.
Für zusätzlichen Informationen hinsichtlich
der Visa oder anderer Klassifikationen
können von Ihnen hier eingeholt werden:
Visum-Abschnitt, Konsulats- Abteilung des
Auswärtigen Amtes, Telefon. (809) 535-6280.
Für eine Verlängerung des Aufenthalts, kann
die Abteilung der Immigration am Telefon
erreicht werden: (809) 685-2535 und (809)
685-2505.
Alle
Angaben ohne Gewähr. |