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   V I S A   R E G U L A T I O N S

Einreisebestimmungen (für dt. Staatsangehörige)

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar gekauft werden.

Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt ab 30 Tage Aufenthalt bis 3 Monate: 300,-- RD§ (ca. 9 EUR), 3 Monate bis 9 Monate 500,-- RD$ (ca. 15 EUR), bis 1 Jahr 2.000,-- RD$ (ca. 60 EUR), usw.. gezahlt werden.

Die Einreise kann mit dem Reisepass erfolgen, der noch mindestens 3 Monate gültig sein muss. Nur in Einzelfällen wird die -der Gesetzeslage widersprechende- Einreise lediglich mit Personalausweises geduldet. Ein gültiger Reisepass sollte daher immer mitgeführt werden.

Kinderausweis: Bei der Einreise werden Kinderausweise anerkannt. Ab dem 3. Lebensjahr muss der Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen sein, nach dem 16. Lebensjahr ist ein Reisepass erforderlich.

Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,-- US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Auskunft zu Einreisebestimmungen gibt die Botschaft der Dominikanischen Republik, Dessauer Str. 28-29, 109 63 Berlin, Tel.: (030) 257 5776-0, Fax: (030) 2575776-1. E-Mail:embajadomal@t-online.de

Medizinische Hinweise finden Sie hier >

Stand: 13.09.07 Quelle Auswärtiges Amt


Bürger von Argentinien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Peru, Südkorea, Uruguay und Staatsbürger des Fürstentums von Liechtenstein können für ein Maximum von 60 Tagen mit einem gültigen Pass bleiben, ohne Visum oder eine Touristenkarte zu kaufen.

Bürger deren Länder verzeichnet sind, können für ein Maximum von 90 Tagen mit einer touristischen Karte bleiben, die US$ 10 kostet und am Flughafen bei Ankunft gekauft werden kann. Diese Länder sind:

Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Österreich, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Curaçao, Die Tschechoslowakei, Dänemark, Dominica, England (tragen britische Pässe mit der folgenden Beschreibung auf ihrer Abdeckung: Vereinigtes Königreich von Großbritannien und von Nordirland, oder Jersey oder Guernsey), Finnland, Frankreich und ihrer Überseeabteilungen (Guadeloupe, Guyana, Martinique), Deutschland, Griechenland, Holland, Ungarn, Irland, Italien, Jamaika, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Norwegen, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, Rußland, Slowenien, Spanien, Str. Kitts, Str. Lucia, Str. Marino, Str. Martin, Str. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Schweden,  Die Schweiz, Trinidad und Tobago, Türks und Caicos Inseln, Vereinigte Staaten (einschließlich Puerto Rico; U.S. Jungferninseln: Str. Thomas, Str. Croix, Str. John und Hawaii), Venezuela, Jugoslawien und alle zugelassenen Bewohner von Kanada, die Staaten von Amerika, Venezuela und aus den Mitgliedsländern des europäischen Anschlusses, unabhängig von ihre Nationalität, tragen gültige Pässe.

Argentinien, Belice, Costa-Rica, Kolumbien, Chile, Ecuador, Guatemala, Honduras, Israel, Japón, Korea, México, Nicaragua, Panama, Peru und Uruguay. Die Bürger, welche die amtlichen oder diplomatischen Pässe tragen, können ohne Visum oder Touristenkarte hereinkommen.

Für zusätzlichen Informationen hinsichtlich der Visa oder anderer Klassifikationen können von Ihnen hier eingeholt werden: Visum-Abschnitt, Konsulats- Abteilung des Auswärtigen Amtes, Telefon. (809) 535-6280.

Für eine Verlängerung des Aufenthalts, kann die Abteilung der Immigration  am Telefon erreicht werden: (809) 685-2535 und (809) 685-2505.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

 

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